Der rechtliche Eigentümer der Aktiva einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH ist grundsätzlich die Gesellschaft selbst. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte, wie z.B. Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen oder Bankguthaben, im Besitz der Gesellschaft und nicht der Gesellschafter sind.
Die Gesellschafter einer UG oder GmbH haben lediglich Anteile an der Gesellschaft, die ihnen bestimmte Rechte (wie z.B. Gewinnbeteiligung und Mitbestimmung) gewähren, aber sie sind nicht die direkten Eigentümer der Aktiva.
Wichtige Punkte:
- Gesellschaft als Rechtsperson: Eine UG oder GmbH ist eine juristische Person und besitzt somit das eigene Recht auf Eigentum. Sie kann Eigentum erwerben, veräußern und Verträge abschließen.
- Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen begrenzt. Sie haften nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Verwaltung der Aktiva: Die Verwaltung und Verwendung der Aktiva erfolgt durch die Geschäftsführung, die im Auftrag der Gesellschaft handelt. Die Gesellschafter können in der Regel nicht direkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen, sondern müssen dies über die Gesellschafterversammlung oder die Geschäftsführung organisieren.
Zusammengefasst: Der rechtliche Eigentümer der Aktiva einer UG oder GmbH ist die Gesellschaft selbst, nicht die Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich.