Die Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH haben eine Reihe von Rechten und Pflichten, die im Gesellschaftsvertrag und im Gesetz (insbesondere im GmbH-Gesetz) geregelt sind. Hier eine Übersicht:
Rechte der Gesellschafter:
- Mitbestimmungsrecht: Gesellschafter haben das Recht, in der Gesellschafterversammlung Entscheidungen zu treffen, insbesondere bei wichtigen Angelegenheiten wie Satzungsänderungen, Gewinnverwendung oder Geschäftsführung.
- Gewinnbeteiligung: Gesellschafter haben Anspruch auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft, der in der Gesellschafterversammlung beschlossen wird.
- Recht auf Auskunft: Gesellschafter können von der Geschäftsführung Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.
- Recht auf Einsichtnahme: Gesellschafter haben das Recht, die Bücher und Unterlagen der Gesellschaft einzusehen.
- Abtretung von Anteilen: Gesellschafter haben das Recht, ihre Anteile zu verkaufen oder an andere Personen zu übertragen, sofern keine Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag bestehen.
- Recht auf Liquidation: Im Falle der Auflösung der Gesellschaft haben Gesellschafter Anspruch auf einen Anteil am verbleibenden Gesellschaftsvermögen (nach Begleichung der Verbindlichkeiten).
- Recht auf einflussreiche Stellung: In der Regel haben Gesellschafter, je nach Anteilsgröße, Einfluss auf die Geschäftsführung und wichtige Entscheidungen der Gesellschaft.
Pflichten der Gesellschafter:
- Einlagepflicht: Gesellschafter müssen die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einlagen leisten. Bei der UG ist die Mindesteinlage pro Gesellschafter in der Regel 1 Euro, aber insgesamt müssen mindestens 1 Euro pro Gesellschaft vorhanden sein.
- Haftung: Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, es sei denn, sie haben eine persönliche Haftung übernommen (z.B. durch Bürgschaften).
- Treuepflicht: Gesellschafter haben eine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Sie müssen im besten Interesse der Gesellschaft handeln und dürfen keine Handlungen vornehmen, die der Gesellschaft schaden.
- Pflicht zur Mitwirkung: Gesellschafter sind verpflichtet, an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und Entscheidungen zu treffen.
- Verbot der Wettbewerbstätigkeit: Gesellschafter dürfen keine direkte Konkurrenz zur Gesellschaft betreiben, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag gestattet dies.
- Verantwortung für das Gesellschaftsvermögen: In einigen Fällen können Gesellschafter, insbesondere bei Vorliegen von Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit, für Verluste verantwortlich gemacht werden, auch wenn ihre Haftung grundsätzlich auf die Einlage beschränkt ist.
- Pflicht zur Mitteilung von Veränderungen: Gesellschafter sind verpflichtet, relevante Veränderungen (z.B. die Abtretung von Anteilen) der Gesellschaft zu melden.
Zusammengefasst: Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer UG oder GmbH sind sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch durch gesetzliche Regelungen definiert und betreffen sowohl die Mitbestimmung und Gewinnbeteiligung als auch die Einlagepflicht und die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.