Um als Director einer ausländischen LTD bei einem deutschen Notar aufzutreten, müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden, die Ihre Identität und Ihre Befugnis, die LTD zu vertreten, belegen. Hier eine Liste der typischen erforderlichen Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis: Ein gültiges Identifikationsdokument, um Ihre Identität nachzuweisen.
- Nachweis der Direktorstellung:
- Eine amtliche Bestätigung oder Bescheinigung der LTD, die bestätigt, dass Sie als Director (Geschäftsführer) der Gesellschaft bestellt wurden. Dies könnte in Form eines Gesellschafterbeschlusses oder einer Bestellurkunde erfolgen.
- In einigen Fällen kann auch ein Registerauszug der LTD aus dem Handelsregister (Companies House) des Landes, in dem die LTD eingetragen ist, notwendig sein, um Ihre Rolle als Director zu belegen.
- Handelsregisterauszug der LTD: Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister des Landes, in dem die LTD eingetragen ist. Dieser sollte Informationen über die Gesellschaft, ihre Gründung und die im Unternehmen befindlichen Direktor(en) enthalten.
- Vollmacht: Falls Sie nicht als Director persönlich auftreten, sondern dies für die LTD im Auftrag tun, benötigen Sie eine Vollmacht, die Ihre Befugnis zur Vertretung der Gesellschaft nachweist. Diese Vollmacht sollte idealerweise ebenfalls notariell beglaubigt sein.
- Übersetzungen (falls erforderlich): Falls die Originaldokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische beigefügt werden.
- Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag der deutschen Gesellschaft (falls zutreffend): Wenn Sie im Rahmen einer Transaktion mit einer deutschen Gesellschaft auftreten, kann auch der Handelsregisterauszug oder der Gesellschaftsvertrag der deutschen Gesellschaft erforderlich sein.
Es ist ratsam, vorab mit dem Notar abzuklären, welche Dokumente in Ihrem speziellen Fall erforderlich sind, da je nach Art der Transaktion und dem Notariat auch zusätzliche Anforderungen bestehen können.